Helmstedt. Allen Wahlberechtigten wurde eine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 9. Oktober zugesandt. Wer keine erhalten hat, kann von Montag bis Freitag, 19. bis 23. September, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Wählerverzeichnis nachsehen, ob er wirklich wahlberechtigt ist und einen Einspruch bis zum 23. September, 12 Uhr, bei der Stadt Helmstedt einlegen. 

Die Stadt Helmstedt richtet ab Montag, 19. September, im Zimmer ME05 des Rathauses im Erdgeschoss Altbau eine Briefwahlausgabestelle ein. 

Es empfiehlt sich, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen Antragsvordruck auszufüllen, zu unterschreiben und der Stadt Helmstedt zuzuleiten. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung und einer schriftlichen Vollmacht zulässig.

Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, besteht im Zimmer ME05 die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben.

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Natalie Tönnies, geboren 1999 in Schönebeck (Elbe), ist das Küken in der Redaktion des HELMSTEDTER SONNTAG und steckt mitten in ihrem Volontariat. Die Danndorferin ist eine leidenschaftliche Sportschützin mit einer kleinen Abneigung gegenüber (Führerschein-)Prüfungen. Sie schreibt unheimlich gerne die Fleischerseite des HELMSTEDTER SONNTAG.