Dafür haftet keiner… – Ist das wirklich so?
Es geht um die Behauptung, dass niemand dafür haftet, wenn bei kleinen Gefälligkeiten etwas zu Bruch geht. von Katharina Loof Die Ferien stehen vor der Tür und damit der Start in die beliebteste Reisezeit. Bevor die Familie die Koffer packt und sich für mehrere Tage von zu Hause verabschiedet, gilt es Vorkehrungen für die Zeit der Abwesenheit zu treffen. Denn je nachdem wie lange der Urlaub dauert, reicht es nicht, per Zeitschaltuhr Rolläden und eventuell abends ein Flurlicht zu bedienen. Auch der Briefkasten muss entleert, die Blumen gegossen und nicht selten Haustiere versorgt werden. Gut, dass es nette und vertrauenswürdige Nachbarn gibt, auf die man sich in solchen Fällen verlassen kann. Sich gegenseitig das Haus zu hüten zählt zu den Nachbarschaftsgefälligkeiten Nummer eins, auf die während der Urlaubszeit zu- rückgegriffen wird. Täglich nach dem Rechten sehen, die Post rein holen, Pflanzen gießen und die Fische füttern. Alles kein Problem, wenn das Nachbarschaftsverhältnis stimmt. Gefallen stellen die Nachbarschaft auf die Probe Doch zurück aus dem Urlaub wird genau dieses Verhältnis nicht selten auf eine harte Probe gestellt. Wenn ein Paket nicht entgegengenommen wurde, die Blumen vertrocknet oder ersoffen wurden...Darüber lässt sich hinweg sehen. Doch was, wenn die teure Vase - ein Erbstück der Großmutter - zerbrochen, der Teppich [...]