Eine Tasche muss im Museum immer abgegeben werden: Ist das wirklich so?
Diesmal geht es um die Behauptung, dass eine Tasche in Museen immer eingeschlossen werden muss. von Natalie Reckardt Zunächst einmal ist der Grund, weshalb eine Tasche eingeschlossen werden muss, eine reine Sicherheitsmaßnahme. Die Sicherheit gilt den Kunstwerken, damit diese nicht beschädigt oder gar gestohlen werden. Jedoch müssen nicht alle Taschen oder Rucksäcke verwahrt werden. Die meisten Museen haben ein Hinweisschild im Gebäude oder einen Hinweistext auf ihrer Hompage, wo hingewiesen wird, wie groß eine Tasche bei der Mitnahme sein darf. Grundsätzlich gilt eine Größe von DIN A4. Auf vielen Internetseiten von Museen steht geschrieben, dass diese nicht für verloren gegangene Gegenstände der Besucher haften. Ebenso haften Museen nicht für abgestellte Gegenstände, die abhanden kommen, wie zum Beispiel Regenschirme oder Kinderwägen. Auch auf Konzerten gilt eine Maximalgröße Jedoch tritt der Fall, seine Tasche im Museum einschließen zu müssen, nicht nur in Museen ein. Auch Konzerte haben eine bestimmte Regelung. So darf in den meisten Konzerthallen, wie zum Beispiel der Mercedes Benz Halle in Berlin, eine Tasche die Größe von 21 Zentimeter mal 29,7 Zentimeter (DIN A4) nicht überschreiten. Darauf weisen Ordner vor Konzertbeginn hin und auch Veranstalter geben darüber eine kurze Auskunft. Für Taschen, die unter das Verbot fallen, bieten [...]