Helmstedt/Haldensleben. Die Landtagsabgeordneten für Börde in Sachsen-Anhalt, Silke Schindler, und der Helmstedter Landtagsabgeordnete, Jörn Domeier, werben für ein miteinander auch über die Landesgrenzen hinaus. Beide SPD-Abgeordneten erkennen die Schwierigkeiten der unterschiedlichen Regelungen.

Silke Schindler stellt in einer Pressemitteilung fest: „Momentan erleben wir im Rahmen der Corona-Pandemie, dass längst nicht mehr vorhandene Grenzen wieder spürbar werden. Unsere Bemühungen gehen dahin, diese wieder so schnell wie möglich wieder abzubauen. Bei jedem Verständnis für unterschiedliche Situationen in den Bundesländern, sollten jedoch gerade direkt aneinandergrenzende Regionen gut informiert sein. Dazu wollen wir beitragen.“

Die Antwort auf eine Reihe von Fragen haben die aktiven Sozialdemokraten direkt aus dem zuständigen Gesundheitsministerium erhalten. Die Besonderheit ist bereits beim Einkaufen festzustellen. So kann für die Dinge des alltäglichen Bedarfs auch in Sachsen-Anhalt eingekauft werden, aber darf das Einkaufen eben nicht zum Freizeitvergnügen werden. Beide Abgeordneten wissen, dass eine Abgrenzung schwierig ist und sie appellieren, dass die Bürger sich auf das notwendige Maß beschränken und den Freizeitspaß noch bei Seite drängen.

Aus touristischem Anlass sind Reisen nach Sachsen-Anhalt verboten

Damit ist klargestellt, dass Reisen aus touristischen Anlässen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt untersagt sind.
Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Die Begründung zur Verordnung führt weiter aus, dass Einreisen in das Land Sachsen-Anhalt derzeit insbesondere aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen möglich sind.

Allein aus diesen Formulieren ergeben sich eine Reihe von Fragen. „Es ist wichtig, dass wir mit der Klarstellung nicht etwa unzuständige Kreisbehörden überfordern, sondern direkt beim zuständigen Ministerium ansetzen.“, ist sich Domeier sicher. Denn aus der Verordnung von Sachsen-Anhalt folgt, dass in Sachsen-Anhalt der Besuch der Familie möglich ist, soweit in gerader Linie verwandt (zum Beispiel Kinder, Eltern, Großeltern), darüber hinaus bestehen jedoch gemäß Paragraph 1, Abssatz 1 Beschränkungen bei Zusammenkünften unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, beispielsweise beim Treffen mit Geschwistern oder beim Zusammentreffen Verschiedener. Hier ist eine Zusammenkunft mit maximal fünf Personen möglich.

Rigoroses Reglement

Recht rigoros ist das Reglement was Besuche unter Freunden aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angeht. Der Besuch von Freunden aus Niedersachsen in Sachsen-Anhalt ist nämlich nicht möglich, da diese Reise nicht familiär veranlasst ist. Vielmehr ist sie als Reise zu Freizeitzwecken zu werten, die, wie oben beschrieben untersagt ist. Wann touristische Reisen möglich sein werden, ist seitens der Landesregierung natürlich gegenwärtig nicht abzusehen. Die Regelungen der jeweils geltenden Verordnung werden aber regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Bei weiterer günstiger Entwicklung werden möglicherweise mit einer folgenden Verordnung weitere Lockerungen der bisherigen Beschränkungen erfolgen können, teilte das zuständige Ministerium den Abgeordneten Schindler und Domeier mit.

Klargestellt werden kann auch die Äußerung, dass Besuche in der Gedenkstätte Marienborn möglich wären. Hier erläutert das Land Sachsen-Anhalt, dass die Besuche nur beispielsweise unter einem gewerblichen oder beruflichen Hintergrund erfolgen können. Ansonsten seien sie nicht gestattet.

Es geht noch komplizierter

Aber es geht leider noch etwas komplizierter. So hat das Landtagsduo auch den medizinischen Bereich im Blick. Denn hier ist ebenfalls zu differenzieren, zwischen dringend notwendigen und aufschiebbaren medizinischen Leistungen. Handelt es sich etwa um letzteres, sind die Reisen nach Sachsen-Anhalt untersagt. Sollte es sich allerdings um eine Reise handeln, zum Beispiel weil eine pflegebedürftige verwandte Person besucht werden soll, ist dieses grundsätzlich möglich. In diesem Fall wäre ergänzend zu klären, ob ein Besuch in einer medizinischen Einrichtung nach den Regelungen der fünftem SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung an sich überhaupt möglich ist.

Gemäß Paragraph 9 der Verordnung sind die Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behindertenreinrichtungen eingeschränkt.

  • In Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt gilt ein generelles Besuchsverbot, wobei die Einrichtungen Ausnahmen vom Verbot zulassen können.
  • Für den Besuch in vollstationären Pflegeeinrichtungen, gelten ergänzend folgende Regelungen: Grundsätzlich gilt in diesen Einrichtungen ein generelles Besuchsverbot. Seit dem 11. Mai dürfen Bewohner der Einrichtungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner kann die Einrichtungsleitung die Besuchsregelung einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen.

„Ich freue mich, dass wir mit diesen Klarstellungen helfen können. Durch teilweise falsche Informationen kam es zu Verunsicherungen. Verunsicherungen sind in dieser schweren Zeit Gift für die Akzeptanz und das Verständnis von Einschränkungen, die uns auch noch eine gewisse Zeit begleiten werden. Dabei ist auch klar, dass die Einschränkungen so gering als notwendig sein sollten. Unser Ziel ist es weiter, dass die notwendigen Maßnahmen gehalten werden, aber die möglichen Freiräume auch genutzt werden können. Bußgelder für Besucher, die durch Unwissenheit einen Fehler begangen haben, dem wollen wir entgegenwirken.“, schließt der Helmstedter Sozialdemokrat Jörn Domeier ab.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.