Helmstedt. Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, hätten bis spätestens Anfang 2022 ihren alten „Lappen“ gegen einen neuen, fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen sollen. Diese Pflicht wird coronabedingt nun bis Dienstag, 19. Juli, verlängert.
Ein Antrag ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Helmstedt zu stellen. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen nach Fristablauf wieder verlängert werden. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, können sich für den Umtausch noch bis 2033 Zeit lassen. Für Karten – Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist der Umtausch erst ab Januar 2026 geplant und soll bis 2033 abgeschlossen sein. Für den Umtausch wird ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein sowie der Personalausweis benötigt. In der Führerscheinstelle des Landkreises Helmstedt kann man zu den Öffnungszeiten jeden Vormittag und Dienstagnachmittag ohne Termin vorbeikommen.
Natalie Tönnies, geboren 1999 in Schönebeck (Elbe), ist das Küken in der Redaktion des HELMSTEDTER SONNTAG und steckt mitten in ihrem Volontariat. Die Danndorferin ist eine leidenschaftliche Sportschützin mit einer kleinen Abneigung gegenüber (Führerschein-)Prüfungen. Sie schreibt unheimlich gerne die Fleischerseite des HELMSTEDTER SONNTAG.