Der digitale Impfausweis gilt nur ein Jahr – Ist das wirklich so?
von Katja Weber-Diedrich Das Bundesgesundheitsministerium ist seit der Corona-Pandemie in sozialen Netzwerken recht aktiv und gibt den Usern Tipps, wie sie mit den Verordnungen umgehen oder warum sie sich impfen lassen sollten. Kürzlich wurde ein kleines Aufklärungsvideo veröffentlicht, das einige verwundert haben dürfte. „Der digitale Impfnachweis, weist ein Ablaufdatum aus“, wurde darin bekannt gegeben. Ist das wirklich so? Und: Hat damit auch der Impfschutz ein „Ablaufdatum“? Das Bundesgesundheitsministerium klärt direkt in der Beschreibung zum Video auf, dass sich das Ablaufdatum des digitalen Nachweises nicht auf die Gültigkeit des Impfschutzes bezieht. Aber warum läuft der digitale Pass, der beispielsweise in der Corona-WarnApp oder der CovPass-App eingestellt werden kann, dann ab? Es handelt sich lediglich um ein technisches Ablaufdatum. Ein Jahr nachdem das digitale Impfzertifikat erstellt wurde, wird es ungültig - der Impftermin ist uninteressant. Auf der Internetseite infektionsschutz.de heißt es ergänzend: „Das digitale Impfzertifikat hat vorerst eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Je nach beobachteter Wirkungsdauer der Impfstoffe soll dieser Zeitraum angepasst, beziehungsweise eine Auffrischimpfung angeboten werden.“ Die Gültigkeitsdauer wurde auf ein Jahr beschränkt, weil im Moment noch keine gesicherten Daten über die Länge des Impfschutzes vorlägen, hatten auch die „Stuttgarter Nachrichten“ vom Bundesgesundheitsministerium erfahren. Und von Seiten der Europäischen Kommission heißt es, dass das COVID-Zertifikat der EU [...]