Impfpässe werden professionell gefälscht – Ist das wirklich so?
von Katja Weber-Diedrich Eine einfache Frage sorgte in der vergangenen Woche im sozialen Netzwerk Twitter für eine sehr umfangreiche Diskussion: „Wenn jemand aus eurem Bekanntenkreis ‘nen gefälschten Impfpass hätte, würdet ihr ihn anzeigen?“. Rund 3.000 Antworten wurden darauf gegeben, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Während die Einen meinten, dass diejenigen, die so etwas anzeigen würden, Denunzianten seien, waren sich die Anderen sicher, dass eine solche Straftat auf jeden Fall geahndet werden müsse. Ist es denn wirklich so, dass der Besitz eines gefälschten Impfpasses „nur“ ein „Kavaliersdelikt“ ist oder handelt es sich tatsächlich um eine Straftat? Auch wenn der gelbe Impfpass nicht unbedingt so aussieht, ist er doch ein amtliches Dokument, nämlich ein Gesundheitszeugnis. Und wie der Name schon sagt, darf ein Zeugnis keine Falschangaben enthalten. In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür hat die Bundesregierung gerade erst gesorgt. Denn in der Corona-Verordnung, die am 24. November im Bundestag beschlossen wurde, ist enthalten, dass Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen können. Und auch im privaten Bereich ist die Fälschung des Impfpasses ganz und gar [...]