von Katja Weber-Diedrich

Eine einfache Frage sorgte in der vergangenen Woche im sozialen Netzwerk Twitter für eine sehr umfangreiche Diskussion: „Wenn jemand aus eurem Bekanntenkreis ‘nen gefälschten Impfpass hätte, würdet ihr ihn anzeigen?“. Rund 3.000 Antworten wurden darauf gegeben, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Während die Einen meinten, dass diejenigen, die so etwas anzeigen würden, Denunzianten seien, waren sich die Anderen sicher, dass eine solche Straftat auf jeden Fall geahndet werden müsse. Ist es denn wirklich so, dass der Besitz eines gefälschten Impfpasses „nur“ ein „Kavaliersdelikt“ ist oder handelt es sich tatsächlich um eine Straftat?

Auch wenn der gelbe Impfpass nicht unbedingt so aussieht, ist er doch ein amtliches Dokument, nämlich ein Gesundheitszeugnis. Und wie der Name schon sagt, darf ein Zeugnis keine Falschangaben enthalten. In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür hat die Bundesregierung gerade erst gesorgt. Denn in der Corona-Verordnung, die am 24. November im Bundestag beschlossen wurde, ist enthalten, dass Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen können.

Und auch im privaten Bereich ist die Fälschung des Impfpasses ganz und gar kein Kavaliersdelikt. Denn sowohl die Herstellung als auch die (wissentliche) Nutzung eines gefälschten Gesundheitszeugnisses sind strafbar. Im Paragrafen 275 des Strafgesetzbuches ist dies genau formuliert: „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Vor der Änderung des Strafgesetzbuches in diesem Punkt hatte nur die Nutzung von gefälschten „Gesundheitszeugnissen“ gegenüber „Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ unter Strafe gestanden.

Aktuell wenden sich aber viele mit einem falschen Impfpass an Apotheken, um ein digitales Corona-Impfzertifikat zu bekommen. Daher ist es nun auch strafbar, wenn an der Arbeitsstelle oder im privaten Bereich eine Fälschung vorgelegt wird. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe warten auf diejenigen, die einen gefälschten Impfpass verwenden. „Mir hat jemand einen gefälschten Impfausweis angeboten. Den hab ich auch direkt angezeigt. Wusste er auch, dass es von mir kam. Fand er nicht gut, hat mich auch bedroht. Tja, war dann direkt die zweite Anzeige für das Herzchen“, twitterte jemand auf die eingangs gestellte Frage und lag damit im Recht…

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.