Wer es findet darf’s behalten – Ist das wirklich so?
von Natalie Reckardt Wem ist das nicht schonmal passiert: Aus Eile vergisst oder verliert man auf dem Parkplatz oder im Einkaufsgeschäft sein Portemonnaie. Erleichterung setzt dann ein, wenn man es am nächs-ten Tag im Fundbüro der Stadt wieder bekommt. Dankbarkeit empfindet man in dem Fall für den ehrlichen Finder, der das Portemonnaie abgegeben hat. Allerdings handeln nicht alle Menschen so und viele sehen ihre Geldbörse nie wieder, und wenn, dann ohne Inhalt. Doch ist es nicht strafbar, Gefundenes einfach so mitzunehmen? Ist es wirklich so, dass man Fundsachen abgeben muss? Grundsätzlich gilt die Abgabepflicht „Wer etwas findet, was offenbar jemand verloren hat, der ist verpflichtet, es abzugeben“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass man dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten eine Anzeige zu machen hat. Eine Ausnahme: Ist der Gegenstand weniger als zehn Euro wert, darf der Finder den Gegenstand behalten. Wohin mit dem Fundstück? Wo der gefundene Gegenstand abgegeben werden sollte, hängt vor allem davon ab, wo man ihn gefunden hat. Normalerweise werde der Fund beim nächstgelegenen Bürgeramt abgegeben, sagt Manfred Schneider, Leiter des Zentralen Fundbüros in Berlin. „Ist das geschlossen, kann man sich an den nächstgelegenen [...]