Es ist verboten, Müll auf die Straße zu werfen – Ist das wirklich so?
Es geht um die Behauptung, dass es verboten ist, seinen Müll auf die Straße zu werfen. von Katharina Loof Aktuell liegen auf den Straßen und Gehwegen fast an jeder Ecke weggeworfene Masken. Ist es nicht sogar verboten, seinen Müll einfach auf den Boden zu werfen? In unserer Rubrik „Ist das wirklich so?“ erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Statt im nächsten Mülleimer landen tatsächlich viele Kaugummis, Zigaret- tenstummel und aktuell auch vermehrt benutzte Masken auf der Straße oder dem Gehweg. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“ Dabei handele es sich um eine „unzulässige Abfallentsorgung“, die sogar als Konsequenz ein Buß- oder Verwarnungsgeld zur Folge haben kann. Dessen Höhe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Das Verwarnungsgeld für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darf nach dem bunde weit gültigen Ordnungswidrigkeitengesetz bis zu 55 Euro betragen. Ein Rahmen für die Höhe von Bußgeldern rund um unzulässige Entsorgung von Abfällen ist meist in Landesgesetzen beziehungsweise Bußgeldkatalogen für das jeweilige Bundesland geregelt. Innerhalb dieser Grenzen setzen die Gemeinden dann eigene Bußgelder fest. Ordnungsbeamte können in den meisten Gemeinden abhängig vom Einzelfall sogar in einem gewissen Rahmen selbst über die Höhe entscheiden. Oft wird zum Beispiel bei einer weggeworfenen Zigarettenkippe oder Maske erst [...]