Es geht um die Behauptung, dass es verboten ist, seinen Müll auf die Straße zu werfen.

von Katharina Loof

Aktuell liegen auf den Straßen und Gehwegen fast an jeder Ecke weggeworfene Masken. Ist es nicht sogar verboten, seinen Müll einfach auf den Boden zu werfen? In unserer Rubrik „Ist das wirklich so?“ erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Statt im nächsten Mülleimer landen tatsächlich viele Kaugummis, Zigaret- tenstummel und aktuell auch vermehrt benutzte Masken auf der Straße oder dem Gehweg. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“ Dabei handele es sich um eine „unzulässige Abfallentsorgung“, die sogar als Konsequenz ein Buß- oder Verwarnungsgeld zur Folge haben kann. Dessen Höhe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Das Verwarnungsgeld für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darf nach dem bunde weit gültigen Ordnungswidrigkeitengesetz bis zu 55 Euro betragen. Ein Rahmen für die Höhe von Bußgeldern rund um unzulässige Entsorgung von Abfällen ist meist in Landesgesetzen beziehungsweise Bußgeldkatalogen für das jeweilige Bundesland geregelt. Innerhalb dieser Grenzen setzen die Gemeinden dann eigene Bußgelder fest. Ordnungsbeamte können in den meisten Gemeinden abhängig vom Einzelfall sogar in einem gewissen Rahmen selbst über die Höhe entscheiden. Oft wird zum Beispiel bei einer weggeworfenen Zigarettenkippe oder Maske erst einmal eine günstigere Verwarnung erteilt. Ist die verwarnte Person uneinsichtig oder ein Wiederholungstäter, ist schnell ein Bußgeld fällig. In Berlin beispielsweise kann das Wegwerfen eines Zigarettenstummels zu einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder einem Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro führen. In Baden-Württemberg sieht ein landesweiter Bußgeldkatalog für das Wegwerfen von Kleinmüll – dazu gehören eben auch Mund- und Nasenmasken – und Zigarettenstummeln ein Bußgeld von 50 bis 250 Euro vor. Dort übersteigt der tatsächlich verlangte Betrag gerade in größeren Städten inklusive Verwaltungsgebühr schnell die Marke von 100 Euro. In Hamburg liegt der Rahmen für Bußgelder bei 35 bis 150 Euro, oft gibt es aber nur eine Verwarnung, die mit 20 Euro geahndet wird. Nicht nur wegen der Bußgelder, sondern auch der Umwelt zuliebe sollten Masken, Zigaretten und Co. daher lieber in einem der zahlreichen Mülleimer an den Straßen entsorgt werden. Der Landkreis Helmstedt behandelt unzulässige Abfallentsorgung ebenfalls als eine Ordnungswidrigkeit und orientiert sich an dem Bußgeld des Kreislandwirtschaftsgesetzes – allerdings vergleichsweise kulant: Die Umweltabteilung des Landkreises sieht in bekannten Fällen eine Verwarnung vor, die jedoch auch zwischen zehn und 55 Euro kosten kann. Über die Höhe wird dabei individuell entschieden.

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Katharina Loof, geboren 1980 in Nordrhein-Westfalen, begann ihre journalistische Tätigkeit im Kölner Raum, bevor sie 2010 nach Schöningen zog. Die dreifache Mutter mag Dorf-Klüngel und Pflastersteine auf vollen Marktplätzen. Am Lokaljournalismus schätzt die Esbeckerin die Nähe zum Menschen. Die Karnevalistin tritt gerne mal zu stark auf’s Gas: sowohl im Fahrzeug als auch bei der Freigabe der Autokorrektur.