Helmstedt. Pünktlich zum Osterfest haben die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Helmstedt ein gemeinsames Dankschreiben an die Bevölkerung aufgesetzt.
„Uns als Bürgermeister und Landrat der Kommunen im Landkreis Helmstedt ist es ein ganz besonderes Anliegen, Ihnen, liebe Bürger, Danke zu sagen. Die Corona-Pandemie hat Deutschland erst vor wenigen Wochen erreicht und doch, hat sich so vieles verändert. Die Situation verlangt Ihnen sehr viel ab. Es fällt schwer, sich nicht mehr wie gewohnt frei bewegen zu dürfen, sich nicht mehr uneingeschränkt mit lieben Menschen zu treffen, keine Veranstaltungen zu besuchen, nicht Essen gehen zu können, unsere Kinder nicht mehr in die Kitas und Schulen schicken zu können, um nur einige Dinge zu nennen. Gerade an den bevorstehenden Osterfeiertagen we rden wir vieles davon sehr schmerzlich vermissen.“ Das schreiben alle Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Helmstedt gemeinsam.
Landrat Gerhard Radeck, die Bürgermeister Wittich Schobert, Alexander Hoppe, Malte Schneider und Andreas Busch sowie die Samtgemeindebürgermeister Rüdiger Fricke, Matthias Lorenz, Gero Janze und Martin Hartmann fahren fort: „Diese Phase müssen wir nun gemeinsam überstehen. Und dabei machen Sie,
liebe Mitmenschen, einen ganz tollen Job! Die Vernunft, die Einsichtsfähigkeit und die Disziplin, mit der die Menschen in Deutschland und gerade auch im Landkreis Helmstedt diese Krise meistern, sind absolut vorbildlich. Dafür gebührt Ihnen unser aller Respekt, Lob und Dank.“
Damit würden alle Bürger unmittelbar zur Bekämpfung und Eindämmung der Epidemie beitragen.
Ein besonderer Dank geht an alle, die das tägliche Leben sicherstellen
„Unser ganz besonderer Dank und unsere Wertschätzung an dieser Stelle gelten natürlich den Menschen, die in den medizinischen und pflegerischen Bereichen
gerade außerordentliches leisten. Aber auch den stillen Stars dieser Krise – den Verkäufern, den Beschäftigten der Abfallentsorgung, den Reinigungskräften, den Kollegen in den Behörden und allen anderen, die die Versorgung sicherstellen und ohne die das tägliche Leben und Überleben derzeit kaum möglich wäre. Bitte halten Sie mit uns gemeinsam durch.“
Natürlich würden alle irgendwann wieder zur Normalität zurückkehren. Es gibt in Deutschland schon jetzt vermehrt Stimmen, die erhebliche Lockerungen einfordern und neidisch auf das Ausland blicken, schreiben die Hauptverwaltungsbeamten weiter. Gleichzeitig bitten sie aber zu bedenken, dass das Coronavirus viele Länder wie China, Italien, Spanien und Österreich zeitlich bereits deutlich vor Deutschland „erwischt“ habe und diese Länder Deutschland in der Entwicklung der Epidemie voraus seien. „Wuhan in China hat gerade erst die Rückkehr ins Leben gefeiert – fast drei Monate nach Ausbruch der Seuche und nahezu kompletter Abschottung und Quarantäne. Bitte betrachten Sie die noch geltenden Einschränkungen auch weiterhin nicht als staatliche Schikane, sondern als Sorge um Ihre Gesundheit und Ihr Leben. Bitte halten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und den Ihrer Mitmenschen an die bestehenden Regelungen. Wir, die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Helmstedt, sagen Danke und wünschen Ihnen – trotz aller Widrigkeiten – ein schönes und ent
schleunigtes Osterfest. Bleiben Sie gesund“, heißt es abschließend.
Hinweis auf Eisverkauf
Aus gegebenem Anlass informiert der Krisenstab des Landkreises Helmstedt über die aktuellen Regelungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Betrieb von Eisdielen: Seit dem 8. April 2020 ist die „Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie“ in Kraft. Nach der Verordnung dürfen Restaurationsbetriebe, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Imbisse, allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen, Menschen und Kantinen nicht betrieben werden. Auch der Besuch dieser Einrichtungen ist verboten.
Abweichend davon ist aber die Belieferung mit Speisen und Getränken, sowie der Außer-Haus-Verkauf unter anderem auch durch Cafés (sowie etwa auch Eiscafés) zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Anforderungen (1,5 Meter Abstand zwischen den Kunden) eingehalten werden. Dabei ist der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu dem Betrieb nicht zulässig.
Danach ist die Öffnung von Eisdielen nicht zulässig. Auch der Straßenverkauf ist zu unterbinden. Erlaubt ist aber der Außerhausverkauf. Dabei nimmt die Kundschaft in der Regel die telefonisch oder elektronisch vorbestellte und für den Transport eingepackte Speise an der Tür/außerhalb der Verkaufsstelle entgegen und bezahlt die Ware. Die Geschäfte haben die Hygiene- und Abstandsregelungen (einen Abstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden) sicherzustellen. In Bezug auf Eisdielen kann von elektronischen und telefonischen Vorbestellungen abgesehen werden.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus sind unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus zu finden.
Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.