Hannover/Helmstedt. Mit einer überarbeiteten „Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ hat das Land Niedersachsen in der vergangenen Woche nicht nur erlaubt, dass Gartenzentren, Baumärkte und Blumenläden wieder für Privatpersonen öffnen. Sie hat auch das Kontaktverbot verschärft. Am 7. April 2020 hat es allerdings eine erneute Überarbeitung gegeben, da das Verbot wohl doch ein bisschen zu weit ging…

Wie erwartet sei es am“Wiedereröffnungstag“ der Baumärkte am 4. April 2020 zu einer sehr starken Frequentierung gekommen, teilte der Landkreis in einer Pressemitteilung mit. „Diese Lockerung der niedersächsischen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat sich offenbar herumgesprochen wie ein Lauffeuer“, schrieb der Landkreis Helmstedt vergangene Woche.

Die Verordnung, dass in der eigenen Wohnung sowie auch auf dem eigenen Grundstück nur Personen des eigenen Haushaltes sein dürfen („Gäste“ also nicht einmal auf dem Hof „empfangen“ werden dürfen), hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nun allerdings wieder gestrichen. Denn im Klartext bedeutete die Regelung im Paragrafen 1, Absatz 2 der aktuellen Verordnung, dassnicht einmal die Mutter, der Bruder, der Opa oder die Tante dürfen besucht werden, um etwa zum Geburtstag zu gratulieren oder ihnen frohe Ostern zu wünschen.

Dieser Punkt wurde in der Überarbeitung komplett gestrichen, sodass ein Schnack mit dem Nachbarn, ein Vorbeischauen bei Verwandten und sogar Freunden möglich sind, wenn alle weiteren Maßnahmen eingehalten werden: Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten und es dürfen nicht mehr als zwei Personen verschiedener Haushalte an den „Treffen“ beteiligt sein.

Der Landkreis Helmstedt weist dennoch darauf hin: „Auch für diese erhebliche Einschränkung der sozialen Kontakte gilt, dass die Behörden gehalten sind, die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Deshalb an dieser Stelle nochmals der Appell an die Bürger im Landkreis Helmstedt: Halten Sie zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Nächsten die Beschränkungen sozialer Kontakte ein.“
In der überarbeiteten Verordnung ebenfalls neu enthalten ist, dass automatische Waschanlagen wieder geöffnet und aufgesucht werden dürfen. Allerdings nur solche, bei denen keine Reinigungsschritte „von Hand“ anfallen.
Trotz der kleinen Lockerungen bleibt auch die Landesregierung dabei: „Die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns gelingen, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Deshalb halten Sie bitte weiter Abstand voneinander!“
Hinsichtlich der traurigen Nachricht, dass es im Landkreis Helmstedt den ersten Todesfall gibt (ein 74-jähriger Mann erlag im Helios Klinikum St. Marienberg in Helmstedt seiner Covid-19-Erkrankung), kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, wie wichtig die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sind.
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Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.