Helmstedt. Mehrfach wurde der HELMSTEDTER SONNTAG gefragt, wann und wie das Straßenverkehrsamt des Landkreises in Helmstedt besucht werden kann. Nun hat die Kreisverwaltung eine offizielle Pressemitteilung herausgegeben, in der auf eine Öffnung ab Montag, 27. April 2020, verwiesen wird.

Die Straßenverkehrsabteilung wird unter Einschränkungen bereits eine Woche früher als die übrige Kreisverwaltung für den Kundenverkehr öffnen – allerdings nur unter vorheriger Terminvergabe und Tragen einer Alltagsmaske. Auch sind die Kennzeichen vor dem Besuch zu reservieren und bei der Vorsprache mitzubringen. Damit kommt der Landkreis den vielfachen Wünschen der Bevölkerung nach.

Die „allgemeine Verwaltung“ öffnet erst wieder am 4. Mai 2020

Am 17. April 2020 wurde berichtet, dass die Kreisverwaltung im Zuge der bundesweiten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen unter gewissen Einschränkungen ab dem 4. Mai 2020 wieder für den Publikumsverkehr öffnen wird. Derzeit werden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Während der Schließung der Kreisverwaltung in den vergangenen fünf Wochen war die Zulassung von Kraftfahrzeugen die am häufigsten nachgefragte Dienstleistung der Kreisverwaltung. Diesem Bedarf kommt der Landkreis nun nach, indem er die Straßenverkehrsabteilung bereits eine Woche früher, nämlich am kommenden Montag, eingeschränkt öffnet.
Der Einlass für alle Leistungsbereiche der Abteilung ist nur mit Terminvergabe möglich. Kunden ohne Termin müssen leider abgewiesen werden. „Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Kundenstrom zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken gesteuert werden kann“, bittet Geschäftsbereichsleiter Burghard Täger um Verständnis. Zudem müsse der Kunde eine eigene Alltagsmaske mitbringen und tragen.
Er gehe davon aus, dass sich infolge der fünfwöchigen Schließung ein Zulassungsstau ergeben habe. Dieser wird nur nach und nach abgebaut werden können. Für die Terminvergabe können sich Interessierte per E-Mail an strassenverkehr@landkreis-helmstedt.de oder telefonisch an die Nummern 05351/1211000 oder 05351/1211386 wenden.

Händler können nach wie vor online Fahrzeuge zulassen

Wie bereits während der Schließung sind die Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch Händler nach Terminvereinbarung und per Online-Zulassung möglich. Die Online-Zulassung ist aber an gewisse Bedingungen geknüpft. So müsse der Bürger über einen Personalausweis mit der entsprechenden Freischaltung verfügen. Außerdem müsse die Zulassungsbescheinigung II – der frühere Kfz-Brief – eine Kodierung vorsehen. Dies sei grundsätzlich erst bei Dokumenten ab Anfang 2018 der Fall.
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Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit über 25 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor über 23 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.