Helmstedt. In „Amtssprache“ verfasst, teilt der Landkreis Helmstedt mit, dass er seine Allgemeinverfügung vom 27. April 2020 geändert hat. Zusammengefasst geht es darum, dass im Landkreis Helmstedt weiterhin die Pflicht besteht, beim Einkaufen, beim Bus- und Bahnfahren, an Haltestellen sowie beim Betreten öffentlicher Gebäude eine Alltagsmaske zu tragen.

Die Landkreisverwaltung hat die Pflicht damit lediglich verlängert – zunächst bis nächsten Sonntag, 10. Mai 2020. Eine weitere Verlängerung ist allerdings möglich.

Nach der Auflistung der Paragrafen, folgt in der Änderung der Allgemeinverführung die Erklärung:  „Zwar schützt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht den Träger selbst, das Risiko andere Personen anzustecken, wirdn allerdings verringert. Im Zuge der weiteren Lockerung der Beschränkungen ist mit einem erneuten Anstieg der Infizierten zu rechnen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, das Infektionsrisiko zu senken“, heißt es aus dem Kreishaus.

Das Gesundheitssystem ist wegen der „normalen Grippe“ zurzeit schon belastet

Weiter gibt der Landkreis zu bedenken, dass das Ziel auch weiterhin ist, die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wozu auch die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung beitragen würden.Durch eine aktuelle Grippewelle sei das Gesundheitssystem hoch beansprucht und werde es über einen längeren Zeitraum auch bleiben. „Für die stationären und teilstationären Einrichtungen muss der notwendige Spielraum geschaffen werden, um die erforderliche Leistungsfähigkeit für die zu
erwartenden erhöhten Behandlungserfordernisse im Intensivbereich unter Isolierbedingungen für an COVID-19 Erkrankte zu sichern. Dies kann nur durch eine Verringerung der infizierten und behandlungsbedürftigen Patienten erreicht werden.“

Die Belastung des Gesundheitswesens werde maßgeblich durch die eingeleiteten Gegenmaßnahmen beeinflusst. Neben Maßnahmen der Isolierung, Quarantäne und der sozialen Distanzierung sei die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu ergreifen und durchzusetzen. Die Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit stehe den erheblichen gesundheitlichen Gefahren im Falle einer unkontrollierten Verbreitung des Virus gegenüber. Des Weiteren bestehe die Gefahr einer schwerwiegenden Überlastung des Gesundheitssystems.

Landkreis rechtfertigt Maßnahme

Weiterhin rechtfertigt sich der Landkreis: „In der Abwägung überwiegen die Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist daher im engeren Sinne verhältnismäßig.“

 

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Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.