Helmstedt/Hannover. Martin Lehmann, Vorsitzender des Fördervereins Waldbad Birkerteich in Helmstedt, hatte es im aktuellen Stream „HELMSTEDTER SONNTAG live“ bereits angedeutet: Open Air-Veranstaltungen dürfen in Niedersachsen bald wieder stattfinden. Dieses „Bald“ ist bereits am kommenden Montag, 8. Juni 2020, erreicht und die Rückkehr in den „normalen“ Alltag kommt mit diesem Tag in sehr großen Schritten.
„Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg mit stabil niedrigen Covid-19-Neuerkrankungen. Doch die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, ist nicht gebannt. Deshalb appelliere ich an alle, seien Sie weiterhin achtsam und besonnen in Ihrem Alltag“, sagte Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann am Freitag bei einer Pressekonferenz in Hannover, bei der die Änderungen der Corona-Beschränkungen vorgestellt werden.
Ab kommenden Montag wird es – auch für den sozialen Bereich – weitere Öffnungen der coronabedingten Auflagen geben. Für Gesundheitsministerin Carola Reimann sind diese Schritte angesichts des landesweit stabil ruhigen Infektionsgeschehens richtig, bedeuten gleichzeitig auch eine größere Eigenverantwortung für Bürger.
„Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg. Einzelne, regional beschränkte Ausbruchsgeschehen mit vergleichsweise hohen Fallzahlen, wie beispielsweise in Göttingen oder Langenhangen, zeigen uns aber auch, dass die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, nicht gebannt ist. Deshalb appelliere ich an jede und jeden von uns, seien Sie weiterhin achtsam und besonnen in Ihrem Alltag. Geht es um Treffen mit Freunden oder der Familie, handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie, zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer, weiterhin umsichtig. So lange es keinen Impfschutz oder einen entsprechenden Wirkstoff gibt, bleiben Abstand und eine strikte Hygiene der einzig wirkungsvolle Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus.“
Die Einschränkungen der vergangenen Wochen haben den Menschen gerade in sozialen Bereichen und Einrichtungen viel abverlangt. Wichtig sei, so Dr. Carola Reimann, dass die Auflagen und Einschränkungen immer angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Die in den vergangen Wochen gesammelten Erfahrungen, die stufenweisen umsichtigen Lockerungen und nicht zuletzt die gute Disziplin der Allermeisten zeige, dass es Zeit für weitere Öffnungen sei. „Dabei haben wir im Zuge dieser Verordnungsänderung die Jugend, genauso wie die alten und pflegebedürftigen Menschen im Blick.“
Die wichtigsten Änderungen im sozialen Bereich:
In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen muss das Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen und dabei Regelungen für das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung enthalten.
So soll sichergestellt werden, dass ein kurzer Einkauf oder ein kleiner Spaziergang im Park für die mobilen Bewohner wieder möglich sind.
Alternativ zu der bislang vorgeschriebenen 14-tägigen Quarantäne im Fall von Neuaufnahmen in Einrichtungen ist es künftig ausreichend, wenn die Einrichtung 14 Tage lang sicherstellt, dass ein Abstand von 1,50 Metern zu anderen Bewohnern eingehalten wird, dass fortlaufend beobachtet wird, ob die neuen Bewohner Symptome einer Covid-19-Erkrankung entwickeln und dass sie sich im Falle des Auftretens entsprechender Symptome unverzüglich ärztlich vorstellen.
„Wir sehen, dass die Einrichtungen sehr verantwortungsbewusst zum Schutz der Bewohner sowie Mitarbeiter agieren. Mit der neuen Regelung soll es leichter für die Einrichtungen sein, Pflegebedürftige aufzunehmen“, betont die Gesundheitsministerin.
Angebote für Kinder und Jugendliche
Besuche offener, gruppenbezogener und gemeinwesenorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Bislang musste eine pädagogische Fachkraft anwesend sein.
Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind allerdings bis nach den Sommerferien nicht möglich.
Aktuell dürfen Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen bis zu 60 Prozent ihrer Betten vermieten. Ab kommenden Montag wird diese Grenze auf 80 Prozent erhöht.
Was noch ab dem 8. Juni möglich ist:
In Niedersachsen dürfen ab Montag außerdem Hallen- und Spaßbäder sowie Indoor-Spielplätze wieder öffnen. An privaten Feiern wie Taufen, Hochzeiten oder Trauerfeiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen. Unter freiem Himmel können zudem kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen abgehalten werden.
Das Wichtigste zum Schluss
Zum Schluss seien die wohl für viele wichtigsten Änderungen genannt, dürfen doch Bars und Kneipen (außer Shisha-Bars) ab Montag wieder öffnen und dürfen doch wieder touristische Busreisen stattfinden. Damit werden zwei Wirtschaftszweige berücksichtigt, die sich in den vergangenen Tagen und Wochen stark beklagt hatten, da sie bei ausbleibenden Geschäften ihren Untergang befürchteten.
Alle Lockerungen werden allerdings von weiteren Einschränkungen und Maßnahmen zur Einhaltung der weiterhin bestehenden Abstands- und Hygieneregeln begleitet.
Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.