Helmstedt. An fünf aufeinanderfolgenden Tagen lag im Landkreis Helmstedt die Inzidenz bei über 50. Somit gilt ab Donnerstag, 4. Oktober, die 3G-Regel.

Bei privaten Feiern oder Zusammenkünften gilt zwar keine Kontaktbeschränkung, allerdings müssen ab 25 Teilnehmer alle einen der 3G-Nachweise (geimpft, genesen oder getestet) nachweisen. Gleiches gilt auch im Sportbereich bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen. Dort müssen auch die Kontaktdaten erfasst werden. Auch Sitzungen dürfen weiterhin stattfinden. Ab einer Teilnehmeranzahl von 1.000 Personen wird die 3G-Regel angewendet, bei 2G dürfen auch die Masken wegfallen. Im Bereich der Gastronomie und Beherbergung greift die 3G-Regel ebenso. Sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt, wird bei Beherbergungen zusätzlich zum Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Corona-Test benötigt. Diskotheken dürfen ab sofort nur 50 Prozent der maximalen Auslastung hineinlassen. Sie können sich zwischen 3G und 2G entscheiden. Bei der zweiten Variante entfällt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei körpernahen Dienstleistungen muss ebenso ein 3G-Nachweis vorliegen und Kontaktdaten müssen erfasst werden. Bei Großveranstaltungen dürfen ab sofort nur 25.000 Personen teilnehmen. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt diese Begrenzung sowie die Masken- und Abstandspflicht.

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Natalie Tönnies, geboren 1999 in Schönebeck (Elbe), ist das Küken in der Redaktion des HELMSTEDTER SONNTAG und steckt mitten in ihrem Volontariat. Die Danndorferin ist eine leidenschaftliche Sportschützin mit einer kleinen Abneigung gegenüber (Führerschein-)Prüfungen. Sie schreibt unheimlich gerne die Fleischerseite des HELMSTEDTER SONNTAG.