Hannover. Mit dem heutigen Tag, 24. Februar 2022, starten die angekündigten Lockerungen der Coronaverordnungen in Niedersachsen. 

Am späten Nachmittag wurde gestern die neue niedersächsische „Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sara-Cov-2 und dessen Varianten“ veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass die Zurücknahme der Einschränkungen in drei Schritten erfolgen: am heutigen 24. Februar 2022, am 4. März 2022 sowie am 20. März 2022, wenn die Corona-Verordnung ganz außer Kraft tritt. Danach sollen – „wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt“, schreibt das Land in einer Pressemitteilung – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden.

Die Niedersächsische Landesregierung schließe nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es bestehe jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen werde.

Warnstufen gehören der Vergangenheit an

Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. „Für Niedersachsen beginnt ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil am Mittwoch im Landtag.

In einem neuen Paragrafen 3 der Verordnung wird geregelt, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.

Ein Hygienekonzept muss nur noch für Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern erstellt werden.  Veranstalter und Betreiber müssen QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kunden und Teilnehmer ist aber freiwillig.

Kontaktbeschränkungen entfallen komplett – sofern alle geimpft oder genesen sind

Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. Dennoch wird natürlich weiterhin um Vorsicht gebeten. Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G.

Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.

Die neue Corona-Verordnung sieht auch modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2.000 Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Überall dort gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen  und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf einen Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.

2G-plus ist abgeschafft, unverändert bleibt die FFP2-Maskenpflicht

Für körpernahe Dienstleistungen ist die 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.

Für Sportanlagen gilt im Innen- sowie im Außenbereich nur noch die 3G-Regel. Auch dort ist im Inneren allerdings eine FFP2-Maske zu tragen, die lediglich zum Sporttreiben oder beim Sitzen abgenommen werden darf.

In Beherbergungsbetrieben gilt die 2G-Regelung ebenso wie in der Gastronomie (statt 2G-plus). Lediglich bei Geschäfts- und Dienstreisen sowie beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung greift die 3G-Regel.

Unverändert bleibt die Pflicht, im Einzelhandel FFP2-Masken zu tragen.

Discos und Clubs müssen noch geschlossen bleiben

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen müssen noch geschlossen bleiben. Das Land argumentiert: „Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.“

Zum 4. März 2022 kommt es zur nächsten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Dazu informieren wir in den nächsten Tagen und rechtzeitig vor dem Stichtag separat.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit über 25 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor über 23 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.