Wolfenbüttel. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel begonnen.

Für die Rückholung sind verschiedene Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage notwendig, damit die durch den Gesetzgeber beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) den Atommüll bergen und die Schachtanlage Asse II gemäß Atomgesetz unverzüglich stilllegen kann.

Zu den raumordnerisch zu prüfenden Maßnahmen zählen die Errichtung eines neuen Rückholschachtes sowie eines Gebäudekomplexes mit Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager, die Ertüchtigung und Kappung der Kreisstraße K 513 und die Anbindung eines 110-kV-Erdkabels.

Digitale Möglichkeiten der Beteiligung

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Noch bis zum 18. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Vorzugsweise kann dafür eine digitale Beteiligungsplattform genutzt werden: www.beteiligung-landesplanung.de/rvp-asse .

Darüber hinaus ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail an  rvp-asse@arl-bs.niedersachsen.de  oder schriftlich an das ArL Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden.

Einsichtnahme in Braunschweig und Remlingen möglich

Die Verfahrensunterlagen können auch beim ArL Braunschweig, in der Friedrich-Wilhelm-Straße 3, und in der Infostelle Asse in Remlingen, Am Walde 1, eingesehen werden.

Das ArL ist montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr geöffnet, die Infostelle in Remlingen mittwochs und donnerstags von 10 bis 17 Uhr. 

Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form einer Synopse aufbereitet. Diese wird auf der Internetseite des ArL Braunschweig veröffentlicht. Eine individuelle Rückmeldung auf die eingegangenen Äußerungen erfolgt jedoch nicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite  www.arl-bs.niedersachsen.de/rvp-asse-beteiligung . 

Hintergrund

In der Raumverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob ein geplantes Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt. Ergebnis der RVP ist die so genannte Landesplanerische Feststellung. Diese muss bei dem/den anschließenden Zulassungsverfahren, in denen das Vorhaben am Ende genehmigt wird, berücksichtigt werden. Anders als eine Planfeststellung kann die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis der RVP nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, da sie einen gutachterlichen Charakter hat.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.