Barmke/Reinsdorf. Die Helmstedter Ortsräte haben sich intensiv mit der neuen, einheitlichen Nutzungssatzung beschäftigt.

Die Helmstedter Ortsräte haben sich in den vergangenen Monaten sehr  intensiv mit der neuen, einheitlichen Nutzungssatzung beschäftigt, die in den Mehrzweck- und Dorfgemeinschaftshäusern der Stadt gelten soll. Nun befinden sie sich auf der Zielgeraden. Mit den Beschlüssen in Barmke und Reinsdorf in dieser Woche haben alle vier Ortsräte der Satzung zugestimmt, müssen teilweise nur noch die Nutzungs- und Reinigungsgebühren beziffern. 

Offleben macht es sich einfach

Der Offlebener Ortsrat machte es sich bei seiner Sitzung in Reinsdorf einfach, indem er die alten Gebührensätze beibehalten möchte. Denn schon zu Zeiten der Gemeinde Büddenstedt galten für die Gemeinschaftshäuser feste Regelungen, während das in Emmerstedt und Barmke bisher nicht der Fall war. Da der städtische Geschäftsbereichsleiter Thomas Bode den Offlebener Ratsmitgliedern zusagte, dass die Zusatzbestimmungen der jeweiligen Orte nach einem Jahr überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden könnten, waren alle einverstanden: Es wird zunächst mit den „alten“ Gebühren für Reinigung und Nutzung des Dorfgemeinschaftshaus in Offleben sowie der alten Schule in Reinsdorf gestartet. 

Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen

In Barmke war sich der Ortsrat hingegen noch unsicher und wollte noch einmal rechnen, sodass die Zahlen für die Miete und Reinigung des Schützenhauses am Stüh nachgeliefert werden. Ohne große Diskussionen wurde von beiden Ortsräten – sowie vom Emmerstedter Gremium bereits eine Woche zuvor – die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Darin erhöht die Stadt Helmstedt die Gebühren für die Hundehaltung, nachdem diese zwölf Jahre lang stabil waren. Geplant ist, dass Halterinnen und Halter ab dem 1. Januar 2026 für den ersten Hund 108 Euro Steuern pro Jahr zahlen, für den zweiten Hund 120 Euro und für jeden weiteren 240 Euro. Für einen laut offizieller Klassifizierung „gefährlichen Hund“ sollen deren Herrchen und Frauchen mit 450 Euro zur Kasse gebeten werden. 

Friedhofssatzung wird ebenfalls angepasst

Geändert werden sollen im nächsten Jahr ebenso die Friedshofssatzung der Stadt sowie die Gebührenordnung dafür. Eine Urnenbestattung soll dann in Erd-röhren ermöglicht werden: Die Wahlgrabstellen, deren Lage die Friedshofsverwaltung auswählt, können mit maximal drei Urnen bestückt werden. Sie werden von der Friedhofsverwaltung mit Verschlussplatten abgedeckt, die von den Nutzungsberechtigten auf ihre Kosten beschrieben und verschönert werden können. Diese Bestattungsvariante in Aschekapseln ist günstiger als die in einer Urne unter dem grünen Rasen, wenn denn alle drei Plätze genutzt werden.  Insgesamt sollen die Friedshofsgebühren leicht erhöht werden, um einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent zu erreichen, bisher liegt dieser Wert bei lediglich 76,7 Prozent.

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Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.