Helmstedt. Jetzt ist es offiziell: Das niedersächsische Kultusministerium hat angeordnet, ab Montag, 16. März 2020, die Schulen und Kindertagesstätten in ganz Niedersachsen zu schließen.
An öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen findet ab Montag (16. März 2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18. April 2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturienten findet ab dem 15. April 2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden.
Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18. April 2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schüler bis maximal Schuljahrgang acht in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz
Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat über die Niedersächsische Landesschulbehörde die Maßnahmen an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen kommuniziert. Zudem werden die örtlichen Jugendhilfeträger, die Kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, das Katholische Büro Niedersachsen, die Konföderation evangelischer Kirchen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen informiert.
„Wir stellen um auf Notbetrieb“
„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“
Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen.
Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen beziehungsweise in anderen alternativen Örtlichkeiten (zum Beispiel Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.
Notenvergabe und Abitur sind sichergestellt
Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“
Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.
Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.