von Nico Jäkel
Die aktuelle Situation ist eine Herausfordernde für alle Unternehmer vom Soloselbstständigen bis hin zum Großkonzern.
Bund und Länder haben in den vergangenen Tagen mehrfach Hilfen angekündigt, die ersten konkreten Ergebnisse dazu liegen vor. Seit Mittwoch werden zum Beispiel entsprechende Anträge abgearbeitet.
Auch der HELMSTEDTER SONNTAG hilft aktiv dabei Unternehmen aus der Region um Helmstedt herum nach Kräften zu Unterstützen. Unter dem Hashtag „#FUEREINESTARKEHEIMAT“ läuft eine eigene, für Unternehmen kostenlose, Kampagne mit der sie auf sich aufmerksam machen können. Auf www.helmstedter-sonntag.de unter dem Menüpunkt „Corona-Ticker“ stehen alle wichtigen Infos dazu bereit.
Aktuelles aus dem Bundestag
Die Bundesregierung will mit zeitlich begrenzten Maßnahmen die Wirtschaft in der Corona-Krise stabilisieren. Dazu soll ein Sondervermögen aufgelegt werden, das die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau flankiert.
Darüber hinaus sieht ein Gesetzesentwurf befristete Änderungen und Ergänzungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vor. Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus habe in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen, heißt es in der Vorlage.
Die Bundesregierung will Kleinstunternehmen und Soloselbstständige mit Soforthilfen beim Bewältigen der Corona-Krise unterstützen. In einem als Unterrichtung (19/18105) vorgelegten Eckpunktepapier kündigt sie steuerbare Zuschüsse in zwei Stufen an: Diese könnten bis zu 9.000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten betragen beziehungsweise bis zu 15.000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Die Hilfe gilt den Angaben zufolge für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten.
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, könne der eventuell nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden, heißt es in dem Papier weiter. Ziel sei ein „Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz“ und zur „Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen“.
Wichtige Ansprechpartner für Unternehmen
Die Schöninger Werbegemeinschaft hat eine Informationssammlung für Unternehmen zum Umgang mit dem Coronavirus erstellt. Diese ist inklusive der entsprechenden Weblinks auf der Website der Stadt Schöningen unter www.schoeningen.de/wirtschaft/corona-hilfe-fuer-unternehmer/ zu finden. Darin enthalten sind neben entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorgaben auch besonders die Themenbereiche Kurzarbeit sowie Anträge auf Erstattungs- oder Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und natürlich die Liquiditätssicherung und die sogenannten Soforthilfen aufgeführt.
• Die Hotline für Unternehmen vom Bundes-Wirtschaftsministeriums ist zum Beispiel unter der Nummer 030 18615 1515 zu erreichen.
• Die Service-Hotline der KfW-Förderbank „Corona Hilfe für Unternehmen (Kredite und Sonderprogamm)“ ist telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800 539 9000 erreichbar.
• Die N-Bank, für viele potenzielle Soforthilfe-Empfänger die vermutlich wichtigste Anlaufstelle, ist per E-Mail an beratung@nbank.de oder über die Hotline unter der Nummer 0511 30031-333 erreichbar.
Kurzarbeit beantragen?
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen immer mehr Unternehmen auch im Agenturbezirk Helmstedt. Um wirtschaftliche Einbußen und Auftragsrückgänge abzufedern, sind derzeit sehr viele Betriebe an Kurzarbeit interessiert. „In dieser einmaligen konjunkturellen Krise können wir mit Kurzarbeit viele Arbeitsplätze erhalten. Die aktuellen Erleichterungen des Gesetzgebers helfen uns dabei sehr“, sagt Ulf Steinmann, Leiter der Agentur für Arbeit Helmstedt.
Was bedeutet Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil der Beschäftigten oder alle Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.
Gibt es Bedingungen für Kurzarbeitergeld?
Es gibt Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder anderer nicht beeinflussbarer (unabwendbarer) Ereignisse wie Hochwasser oder das Coronavirus kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können, und bei denen mindestens zehn Prozent der im Betrieb Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns einbüßen.
Was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung?
Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Denn auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte weiter in den Sozialversicherungen gemeldet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.
Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?
Unternehmen nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen für KUG erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Agentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Eine Beratung und weitergehende Informationen erhalten Arbeitgeber unter der Hotline 0800 4555520.
Kostenloses Online-Seminar
Durch Corona-Situation tauchen in Betrieben zunehmend neue Fragestellungen zur Entgeltabrechnung auf. Diese Fragen will die IKK classic mit einem 90-minütigen Online-Seminar am Dienstag, 31. März, ab 15 Uhr beantworten. Die Teilnahme ist kostenlos und für alle interessierten Arbeitgeber und Mitarbeiter in Lohnbüros möglich. Es wird lediglich ein PC oder Tablet mit Internetzugang und Audioempfang benötigt. Nach der Anmeldung unter www.ikk-classic.de/seminare erhalten die Teilnehmer ihre persönlichen Zugangsdaten und alle weiteren Informationen zum Ablauf per E-Mail.
In dem Webinar geben Fachleute von der IKK classic Handlungsempfehlungen zu folgenden Themen: Entgeltfortzahlung und Erstattungsansprüche, Kurzarbeit, Sozialversicherung, Steuern und Finanzhilfen.
Nico Jäkel, geboren 1981 in Helmstedt, ist ausgebildeter Redakteur, selbstständiger Fotograf und ein leidenschaftlicher Hobbykoch mit einer gigantischen Sammlung an Kochbüchern. Seine Markenzeichen sind verschachtelte Sätze. Zusätzlich zu seinem Faible für Produkttestungen, engagiert sich der Lokalpatriot in seiner Heimatstadt Schöningen.