Hannover. Die Neuerkrankungen mit Covid-19 haben sich aktuell in Niedersachsen auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt. Grund für die Landesregierung weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Stufenplans sowie des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai umzusetzen.

Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wurde entsprechend geändert. Die Landesregierung unterstreicht dabei, dass die Lockerungen nur aufgrund des Erfolgs der bisherigen Maßnahmen möglich geworden sind. Bis es einen Impfschutz oder ein wirksames Medikament gibt, werden die Bürger gebeten, auch in den nächsten Wochen physische Kontakte auf das absolut notwendige Minimu zu reduzieren. „Letztlich ist das die wirkungsvollste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen“, heißt es aus Hannover.

Die geänderte Verordnung gilt ab dem heutigenMontag, 25. Mai 2020, und tritt mit Ablauf des 10. Juni 2020 außer Kraft.

Schule

Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die elften Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen fünf bis neun an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge sieben und acht an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen fünf und sechs sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann – bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.

Kinderbetreuung / Notgruppen

Tagespflegepersonen können ab dem heutigen Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.

Wirtschaft & Tourismus

Mit der ab  heute geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus.

Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf  60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und -häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.

Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Soziales

Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt beispielsweise per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden.

Nun können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.

Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.

Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.

Ebenfalls können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu zehn Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.

Inneres & Sport

Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgt die der Sporthallen unter Einhaltung der geltenden Regelungen. Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der ersten und zweiten Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der dritten Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage dafür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

  • Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
  • Ein Abstand von mindestens zwei Metern muss eingehalten werden.
  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte umgesetzt werden.
  • Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben.
  • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
  • Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Den Vereinen sowie den Sportlern werden erneut Hilfestellungen in Form von FAQs auf der Seite www.niedersachsen.de an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und  Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Wissenschaft & Forschung

Außerschulische Bildungsangebote – dazu zählen unter anderem Volkshochschulkurse und Heimvolkshochschulkurse mit Übernachtung – dürfen wieder wahrgenommen werden. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre dürfen einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu vier Personen unterrichtet werden. Für alle Einrichtungen gilt: Eine Wiederaufnahme der Angebote ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer aufgenommen und drei Wochen lang von der Einrichtung aufbewahrt werden.

 

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.