Hannover. 2G im Freizeitbereich, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht im Unterricht schon aber der ersten Klasse und die „Aussicht“ auf 2G-plus: Das Land Niedersachsen zieht ab Mittwoch, 24. November 2021, die Zügel in der Corona-Verordnung an und will sich auf steigende Hospitalisierungsquoten rechtzeitig vorbereiten.

So verkündeten es Ministerpräsident Stephan Weil, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Dienstagvormittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover, die der NDR live übertrug.

Zwar stehe Niedersachsen im  Vergleich zu anderen Bundesländern in Deutschland mit einer landesweiten Inzidenz von 181 aktuell noch viel besser da, allerdings solle die Verschärfung des Warnstufen-Konzeptes dazu beitragen, die Infektionslage nicht ausufern zu lassen, erklärte Weil eingangs und bat alle Bürger um Verständnis.

Strenge 2G-Regeln in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens

So treten am Mittwoch, 24. November 2021, zusammen mit der landesweiten Warnstufe I strenge 2G-Regeln in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft. Denn die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Niedersachsen bereits bei 5,6.

Treffen in Innenräumen wird vielerorts nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden außerdem ausgeweitet. Im Inneren gilt eigentlich in allen öffentlichen Bereichen eine Maskenpflicht – auch wieder in der Schule und das bereits ab Klasse eins. Und auch im Außenbereich gilt da eine Maskenpflicht, wo mehrere Menschen aufeinandertreffen; zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten.

Hauptgrund ist, dass die Warnstufen früher greifen als bisher. Gemäß der Absprache der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung tritt die Warnstufe I bereits bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs) in Kraft, Warnstufe II wird bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe III bei einer von neun ausgerufen. Hinzu kommt, dass auch vor der Warnstufe I  erste Verschärfungen bereits ab einer Sieben-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35, statt zuvor erst bei 50, eintreten.

„Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil. All diese Schritte seien schwer und unliebsam, aber unumgänglich, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann stimmte ihm zu: „Corona geht leider in die Verlängerung.“ Weil das auch erhebliche Einbußen für die Wirtschaft bedeute – gerade im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft – sei die Überbrückungshilfe erst einmal bis zum März 2022 verlängert worden. „Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können“, so Althusmann.

Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:

Schon vor der Warnstufe I, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3, dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).

In Warnstufe I galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen (auf Nachfrage eines Journalisten erläuterte Weil, dass unter den Begriff „Veranstaltungen“ auch private Zusammenkünfte fallen), auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen.

Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe I 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.

Ansonsten gilt in Warnstufe I – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

„2G-plus“ bei Warnstufe II

In Warnstufe II wird neu die Beschränkung auf 2G-plus eingeführt. 2G-plus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe II für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2G-plus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe II die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.

Generell gilt, dass in Warnstufe II nur noch bis zu 15 Personen ohne 2G-plus im Innenbereichen oder 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.

In Warnstufe III dürfen es dann nur noch bis zu zehn Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe III steht allerdings noch auf der Agenda des Landtages. Weil kündigte eine Ausarbeitung „voraussichtlich“ im nächsten Plenum an.

Ungeimppfte oder ungenesene Jugendliche dürfen nicht mehr in die Disco

Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche  im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über Zwölfjährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2G-plus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen, „auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen“, hieß es aus Hannover.

In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter den neuen Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.

Mögliche Impfpflicht: Der Landtag ist nicht ganz einer Meinung

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie bleibe das Impfen. Sozialministerin Daniela Behrens machte deutlich: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top fünf. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.“ Sie rechnete vor, dass bis zum Ende des Jahres 2,8 Impfungen in Niedersachsen möglich seien – zur Auffrischung oder auch zur Erst- und Zweitimpfung.

Durch die Schaffung der mobilen Teams sei es gemeinsam mit den Kommunen sowie der Ärzteschaft gelungen, reichlich Impfangebote zu schaffen. Sie müssten nun auch angenommen werden.

In diesem Punkt sprach Wirtschaftsminister Bernd Althusmann eine deutliche Sprache: An einer Impfpflicht für alle führe kein Weg vorbei. Es sei so viel geworben worden, irgendwann müsse einmal Schluss sein, machte er seinem Wunsch für eine Impfpflicht Luft.

Ministerpräsident Stephan Weil konnte dem allerdings nur begrenzt zustimmen. Die verschärfte 2G-Regel stelle in seinen Augen schon so etwas wie einen „Lockdown der Ungeimpften“ dar und zum jetzigen Zeitpunkt nutze eine Impfpflicht ohnehin nicht. Wenn allerdings die strengeren Regeln nicht den gewünschten Effekt erzielten und vor allem wenn die rechtliche Lage abgesichert sei, könne eine Impfpflicht im nächsten Frühjahr aber womöglich doch noch in Betracht gezogen werden, so Weil.

Zum Abschluss lobte der Ministerpräsident „sein Volk“ aber auch noch: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“

Für „3G am Arbeitsplatz“ ist der Bund zuständig

Ebenfalls ab dem morgigen 24. November 2021 gilt die neue bundesweite Regelung „3G am Arbeitsplatz“, die im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt wurde, das die epidemische Notlage in Deutschland ablöst. Zwar sei das Land Niedersachsen daher für die Regelung nicht zuständig, allerdings wurde während der Pressekonferenz in Hannover auch dazu noch einmal einiges erklärt.

Für die eigenen Beschäftigtem wie zum Beispiel Lehrer gilt dann, dass sie sich als „geimpft“ oder „genesen“ ausweisen oder sich jeden Tag testen müssen. An zwei Tagen in der Woche stellt das Land, wie es alle Arbeitgeber verpflichtend tun müssen, ihnen einen Selbsttest zur Verfügung, der allerdings in der Schule unter Aufsicht gemacht werden muss. An den drei anderen Werktagen müssen sich die Lehrkräfte selbst um einen offiziell bescheinigten Schnelltest kümmern.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.