Schnee muss geräumt werden – Ist das wirklich so?

von Katja Weber-Diedrich. Wenn die weißen Flocken tanzen, freuen sich die Einen: „Endlich Schnee.“ „Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln“, murren hingegen die Anderen. Ist es denn wirklich so, dass jeder Hausbesitzer die Pflicht hat, den Schnee auf dem Gehweg - und sogar bis zur Mitte der Straße - zu räumen? Oder kann die weiße Pracht einfach liegen bleiben, weil es doch im Winter viel schöner aussieht? Die HUK Coburg weiß Antwort: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Auch das erklärt die HUK-Coburg. Eigentümer sowie auch Mieter sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen. Wann und wie oft Schnee geschoben und gestreut werden muss, das steht in [...]