Helmstedt. Die Niedersächsische Verordnung, mit der im Wesentlichen die Maskenpflicht in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens
eingeführt wurde, wird für das Kreisgebiet Helmstedt in einigen Punkten ergänzt und tritt am Mittwoch, 29. April 2020, so in Kraft.


Betroffen von den Änderungen und Ergänzungen im Landkreis Helmstedt sind insbesondere medizinische Dienstleistungen, Behörden, die
Mitarbeitenden von Verkaufsstellen, der Öffentliche Personennahverkehr, die Schülerbeförderung und die Begleitung von Kindern im Rahmen der Notbetreuung.
Im Zuge der Lockerung der Kontaktbeschränkungen hatte das Land Niedersachsen für viele Bereiche, in denen sich Menschen begegnen, eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt seit Montag, 27. April 2020. Die Verordnung deckt jedoch einige Bereiche aus medizinischer Sicht nicht ab, bei denen auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Diese Lücken werden nun per Allgemeinverfügung vom Landkreis Helmstedt geschlossen.

Bei Behördenbesuchen, Taxi- und Busfahrten sowie an Haltestellen ist eine Maske zu tragen

So ist eine Alltagsmaske mitzubringen und zu tragen beim Besuch von Behörden, bei der Fahrt im Taxi, an Haltestellen oder an Bahnhofsgleisen. Die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen müssen nun zum Schutz der Kunden auch eine Maske tragen, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Plexiglaswände, getroffen wurden. Auch bei medizinischen Dienstleistungen, wie etwa therapeutischen Behandlungen, aber auch beim Blutspenden, haben sowohl Anbieter als auch Kunden eine Alltagsmaske zu tragen.

Auch bei Essenslieferungen besteht Maskenpflicht

Beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen beziehungsweise beim Ausliefern besteht ebenso eine Maskenpflicht wie in Fahrzeugen zur Schülerbeförderung (aber nicht bei der familiären Beförderung im Privat-PKW). Begleitpersonen, die Kinder zur Schule, zu Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen im Rahmen der Notbetreuung bringen oder abholen, haben beim Betreten der Einrichtung ebenfalls eine Alltagsmaske zu tragen.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich keine Maske tragen dürfen, sind von diesen Regelungen ausgenommen. In allen Fällen genügt das Tragen einer so genannten Alltagsmaske. Geeignet sind auch Schals oder Tücher aus Baumwolle oder einem anderen geeigneten Material.

Radeck: „Wir sind noch nicht durch“

„Der Freiheitsdrang der Menschen, aber auch wirtschaftliche Aspekte sind absolut nachzuvollziehen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. Wenn man auf der einen Seite Kontaktbeschränkungen lockere, müssten auf der anderen Seite andere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen getroffen werden. „Wir sind noch nicht durch“, warnt Radeck vor allzu großem Leichtsinn. „Wir werden uns die Infektionszahlen in den nächsten Tagen und Wochen genau anschauen und beobachten, wie sich die einzelnen Maßnahmen auswirken. Gegebenenfalls muss nachgesteuert werden – in die eine, wie in die andere Richtung.“

Bei allen Vorkehrungen müsse sorgfältig abgewogen werden. Der Kunde habe wenig Verständnis dafür, dass er ein Geschäft nur mit Maske betreten dürfe, die Verkäuferin aber ohne weitere Schutzmaßnahmen keine Maske trage. Es sei aber auch zu bedenken, dass das Tragen einer Maske über einen Zeitraum von vielen Stunden beschwerlich sei.

Ab dem 4. Mai können Bußgelder fällig werden

In Anlehnung an die Niedersächsische Verordnung werden Verstöße in der Einführungsphase bis zum 3. Mai 2020 noch nicht geahndet. Ein Bußgeld gibt es erst ab dem 4. Mai. Über das Hausrecht kann aber im Einzelhandel, im ÖPNV und in den anderen genannten
Einrichtungen schon vorher der Zutritt verwehrt werden.
Radeck sieht im Gegensatz zum Krisenstab des Landes den Kreis Helmstedt nicht als Schwerpunkt der Corona-Pandemie in der Region. Betrachte man ausschließlich die Gesamtzahl der Infizierten pro 100.000 Einwohner, könne man diesen Schluss ziehen, so Radeck. „Aktuell haben wir im Landkreis Helmstedt jedoch mit 20 im Moment Erkrankten und auch in Bezug auf die Zahl der Corona-Toten glücklicherweise die besten Werte in der Region.“

Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass es auch so bleibt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 29. April 2020, in Kraft und ist zunächst bis  zum 6. Mai 2020 befristet, kann bei Bedarf jedoch verlängert werden.

Wie immer ist die Verordnung in Gänze auf der Homepage des Landkreises unter www.helmstedt.de herunterzuladen.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.