Grasleben. Nach vier Jahren Streit zahlte das ARL der Samtgemeinde Grasleben die volle Förderung für ein Minispielfeld aus, was trotz Erleichterung Kritik am bürokratischen Vorgehen hinterlässt.

Anfang Juli sollte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung in der Fördermittelstreitigkeit zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) stattfinden. Gegenstand war die Kürzung einer zugesagten Landesförderung um satte 25.000 Euro für den Bau eines Minispielfeldes aufgrund vermeintlicher Formfehler in der Ausschreibung. Nach vier Jahren Auseinandersetzung, die sich laut Samtgemeindebürgermeister Gero Janze wie ein Kampf „David gegen Goliath“ anfühlten, kam Ende Juni plötzlich die völlig überraschende Kehrtwende: Das ARL hat einen angepassten Widerrufsbescheid erlassen und um Erledigung des Rechtsstreites gebeten. Die auszahlbare Fördermittelsumme wurde somit auf die ursprünglich zugesagten 100.000 Euro festgesetzt. 

Überraschende Kehrtwende des ARL

Wenngleich man in Grasleben natürlich glücklich über dieses Resultat ist, wirft das gesamte Verfahren Fragen auf. „Man muss beim Vorgehen des ARL mindestens von einem faden Beigeschmack sprechen“, so Samtgemeindebürgermeister Janze. Schon das Streichen eines Viertels der beantragten und bewilligten Fördersumme ohne jegliche Vorwarnung sei ein Donnerschlag gewesen. Da sich in zahlreichen Gesprächen kein Einlenken des ARL abzeichnete, sei der Samtgemeinde nichts anderes übrig geblieben, als Klage einzureichen. Die große Landesbehörde habe die kleine Kommune daraufhin jahrelang am langen Arm verhungern lassen und dort erhebliche Ressourcen gebunden. „Allein der Aufwand für die politische Beteiligung war intensiv und fordernd. In dieser Zeit haben wir uns auch nicht um Kita, Feuerwehr und Schule kümmern können, sondern mussten uns mit sinnloser Bürokratie befassen“, murrt Janze. 

Kritik an Bürokratie und Belastung der Kommune

Schon etwas sprachlos macht, dass das ARL nach wie vor an der Feststellung „angeblicher“ Vergabefehler festhält. Dennoch wurde der Fall nach einer erneuten öffentlichen Kritik seitens der Samtgemeinde und der darauffolgenden Berichterstattung im Mai dieses Jahres offenbar neu bewertet. „Nach interner Prüfung und nochmaliger Durchsicht, so schrieb man uns, könne ein Schaden für den EU-Haushalt nicht kausal nachgewiesen werden“, sagt der Samtgemeindebürgermeister. Dies allein sei der Grund für die Anpassung des Widerrufsbescheids. Warum man sich diesen einen Satz erst nach vier Jahren und ganz immensen Kosten für alle Beteiligten abringen konnte, bleibt wohl – so die Einschätzung in Grasleben – ein dauerhaftes Geheimnis der Beamten in Braunschweig. 

Hoffnung für die Zukunft

Der Grasleber Verwaltungschef hofft nun, dass in der gewissenhaften Amtsstube des ARL zukünftig mit mehr Augenmaß und weniger bürokratisch agiert wird. Dass das geht, zeigt dieses Verfahren. „Ich danke dem Samtgemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen, freue mich über den für uns positiven Ausgang des Verfahrens und über unser wunderbares Minispielfeld am Freizeitbad Grasleben“, hält Janze abschließend fest. 

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