Hannover. Kurz bevor ab Montag, 11. Mai 2020, Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen dürfen, hat das Wirtschaftsministerium die besonderen Regeln, die dabei einzuhalten sind, am Freitag bekannt gegeben.
Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.
Als besondere Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten, dass nur maximal 50 Prozent der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden und die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet werden müssen. Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren. Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
Masken braucht nur das Personal
Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird. Buffets sind nicht erlaubt.
Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen). Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Dank an den DEHOGA für die Unterstützung
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann kommentierte: „Die am Montag beginnende zweite Lockerungsstufe wird uns einige Freiheiten wiedergeben, sie ist aber auch mit Risiken verbunden. Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten. Wir sind uns bewusst, dass diese Einschränkungen eine große Herausforderung für das Gastgewerbe darstellen. Daher danke ich insbesondere dem DEHOGA für die konstruktive Unterstützung.“
Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.