von Katja Weber-Diedrich

Auch wenn eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bis auf „den letzten Drücker“ hinausgeschoben und diese erst am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, so endete eines am gestrigen Sonntag doch offiziell: die Homeoffice-Pflicht. 

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales war die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Beschäftigten ein Arbeiten von zuhause aus anzubieten, gewinnbringend. „Die Corona-Pandemie ist […] eine ernste Bedrohung für die Gesundheit […]“, schreibt es auf seiner Homepage und nennt weiter eine Schutzmöglichkeit: „Wenn beispielsweise das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz und den öffentlichen Verkehrsmitteln verringert wird, lässt sich ein harter wirtschaftlicher Shutdown vermeiden. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zuhause erfüllen können, ist hier ein wichtiges Instrument, denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb und muss nicht Bus oder Bahn nutzen.“Ohne Frage stand das Bundesministerium der Heimarbeit also positiv gegenüber, um die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht unnötig zu gefährden. 

Ist es wirklich so, dass dies nicht mehr zählt? Steht fest, dass nun alle wieder ins Büro müssen, um ihrer Arbeit nachzugehen? Oder gibt es womöglich „Schlupflöcher“?

Während der gesetzlichen Pflicht war der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. „Die Entscheidung über die Eignung beziehungsweise eventuell entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber“, heißt es beim Bundesarbeitsministerium. 

In den vergangenen Monaten wurde viel über Für und Wider der Heimarbeit diskutiert und berichtet. Während die Einen das Arbeiten im Homeoffice lieben und am liebsten immer zuhause bleiben würden, verteufeln es die Anderen, da sie sich ausgeschlossen oder gar einsam fühlen. Dass die Verpflichtung für die Arbeitgeber wegfällt, ihren Beschäftigten das Angebot zu machen, heißt ganz und gar nicht, dass das Homeoffice damit „ausläuft“. Am gestrigen Sonntag endete lediglich das „Muss“ und wird von einer freiwilligen Möglichkeit abgelöst, wie es im vergangenen Jahr schon einmal wählbar war (bis Mitte November). 

Homeoffice ist also auch weiterhin als Arbeitsmodell erlaubt. „Arbeitgeber können weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegen (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros)“, heißt es im jüngsten Bund-Länder-Beschluss, der das Auslaufen der Homeoffice-Pflicht sowie des Infektionschutzgesetzes auf den 19. März festgelegt hatte. 

Allerdings müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab dem heutigen Sonntag laut Bundesverordnung selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Bei der Abwägung zu den Schutzmaßnahmen soll das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. So sollen Arbeitgeber etwa prüfen, ob sie ihren Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, Masken bereitstellen oder ob die Beschäftigten weiter im Homeoffice arbeiten sollen. Entsprechend sollen die Betriebe zukünftig selbst über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht entscheiden. Dies gilt zunächst bis einschließlich Mittwoch, 25. Mai.

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit über 25 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor über 23 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.