von Katja Weber-Diedrich

Die Abfalltrennung ist eine in Deutschland breit umgesetzte Maßnahme, um Verpackungsmaterialien zu recyceln; also aus „alt“ wieder „neu“ machen zu können. Allerdings hat es tatsächlich seine Tücken, die im Detail liegen. Beispielsweise dürfen Trinkgläser nicht im Altglascontainer entsorgt werden, da sie aus einem anderen Material hergestellt sind als Glasflaschen. Der Abfallentsorger Alba in Braunschweig hatte anlässlich des Weltrecyclingtages, der seit 2018 am 18. März stattfindet, 2021 eine Auflistung der drei wichtigs-ten Trenntipps sowie die vier bekanntesten Irrtümer bei der Müllentsorgung im gelben Sack veröffentlicht. 

Was sollte in welchem Zustand in den gelben Sack?

Der erste Trenntipp lautet: „Nicht spülen und den Deckel ab!“ Das Spülen von Verpackungsabfällen sei nicht notwendig, da im Recyclingprozess ohnehin eine maschinelle Reinigung erfolgt. „Löffelrein“ reiche daher völlig aus. Bei Bechern sollte man den De-ckel stets abtrennen, damit er ordentlich sortiert werden kann und nicht im Kunststoffrecycling landet. Hat der Becher eine Papierbanderole, gehört diese in die Papiersammlung. Es wird auch darum gebeten, die Deckfolien von Fleisch-, Wurst- und Käseverpackungen ebenfalls vollständig abzuziehen.

„Nicht zusammen stapeln!“ lautet der zweite Trenntipp der Alba. Nur wenn die -Plastikverpackungen lose in die Tonne geworfen werden, können Infrarotsensoren einer Sortieranlage die unterschiedlichen Kunststoffe nach ihrer Art aussortieren. Schließlich klärt Alba auf, dass alte Videokassetten oder CDs nichts im gelben Sack verloren haben. Die Magnetbänder könnten den Sortierprozess erheblich behindern und CDs sind aus einem speziellen Kunststoff gefertigt, der nicht in die gelbe Punkt-Entsorgung gehöre. Sie können beispielsweise in speziellen Boxen im Handel, wie etwa Computerfachgeschäften, entsorgt werden, damit sie recycelt werden können. 

Die vier bekanntesten Irrtümer bei der Entsorgung

Die Firma Alba hat außerdem vier Irrtümer aufgelistet, die in punkto Entsorgung am -häufigsten genannt werden. Das erste lautet, gar keinen Abfall zu trennen, weil „eh alles wieder zusammengeworfen wird“. Zuhause vorzusortieren sei allerdings wichtig, denn sonst funktioniere der automatische Sortierprozess im Anschluss nicht. Jede Form der Verschmutzung (etwa durch Essensreste) führe dazu, dass die Aggregate in der Sortieranlage die einzelnen Stoffe nicht mehr so leicht erkennen können. Dadurch werde deren Recyclingfähigkeit verschlechtert.

„Es wird eh alles ins Ausland verschifft oder verbrannt“ lautet das zweite Vorurteil, das zumindest zum größten Teil falsch ist, Denn laut Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen 58,5 Prozent der Kunststoffverpackungen, 80 Prozent der Glas-, Eisen- und Aluminiumverpackungen sowie 85 Prozent der PPK (Papier/Pappe/Karton)-Verpackungen stofflich verwertet werden. Fast alles davon wird in Deutschland und Europa verarbeitet. Weniger als ein Prozent der durch die dualen Systeme -erfassten Kunststoffabfälle wurde seit 2017 nach Asien exportiert. 

Falsch ist auch die Annahme, dass alle Kunststoffprodukte in den gelben Sack wandern können. In einigen Städten wie Berlin, Leipzig oder Braunschweig sei das zwar erlaubt, bundesweit sei es jedoch anders geregelt. Richtig ist: In den gelben Sack gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen. Solche aus Papier und Pappe gehören in die Papiersammlung, Glasverpackungen in die Glascontainer.

Damit kommt Alba auch schon zum vierten Irrtum, dass nur Verpackungen mit dem Grünen Punkt in den gelben Sack wandern dürfen. In den gehören aber wie bereits erwähnt alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff. Bis 2009 bestätigte der Grüne Punkt die Beteiligung des Herstellers an dem zugehörigen dualen System; jede Verkaufsverpackung, die unter die -Verpa-ckungsverordnung fiel, musste den Grünen Punkt tragen, sonst drohten dem Hersteller hohe Bußgelder. Seit 2009 besteht diese Kennzeichnungspflicht aber nicht mehr. Der Grüne Punkt ist nur noch ein Markenzeichen eines der inzwischen elf in Deutschland aktiven dualen Systeme. 

Auch Verkaufsverpackungen aus Glas oder Papier sind im Rahmen des Dualen Systems in das Recycling zu geben. Dies erfolgt aber nicht über den gelben Sack, sondern nach Materialart getrennt über die entsprechenden Papiertonnen oder Glascontainer. Bei Letztgenannten allerdings gibt es eine weitere Besonderheit, darf doch lediglich -Verpackungsmaterial in den Glascontainern entsorgt werden. Das bedeutet: Scheiben, Trinkgläser, Blumenvasen und ähnliches dürfen dort nicht eingeworfen werden. Glas, das nicht als Verpackung dient, enthält meist Keramikteilchen und/oder Steine, die nach dem Recyclen Einschlüsse im neuen Glas bilden.

Auf der Internetseite gruenerpunkt.de ist dies genau dargestellt. Und übrigens: Glas, das eine Farbe hat, die auf dem Container nicht abgebildet ist (also rot oder blau etwa), gehört in das Fach für Grünglas, denn Grünglas kann den größten Anteil an Fremdfarben aufnehmen. Der Landkreis Helmstedt hat auf seiner Internetseite www.helmstedt.de unter der Rubrik „Abfall“ ein Entsorgungs-ABC zusammengestellt, dem entnommen werden kann, welcher Müll wohin gehört. 

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.