von Natalie Reckardt Helmstedt. Die Bundestags- und Kommunalwahlen stehen in diesem Jahr landesweit an und so auch im Landkreis Helmstedt. Aus Bequemlichkeit beantragen viele Bürger daher nach Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung die Unterlagen zur Briefwahl, um von zuhause aus ihre Kreuze machen zu können. Eine Leserin des HELMSTEDTER SONNTAG stellte vor einigen Tagen die Frage, warum die Briefwahlunterlagen nicht gleich mit den Wahlbenachrichtigungen mitversandt werden. Dies würde ihrer Meinung nach Kos-ten sowie die Zeit der Beantragung einsparen. Auf die Frage „Ist das wirklich so?“ antwortete die Stadt Helmstedt ausführlich: „Auch wenn der Anteil der potenziellen Briefwähler in diesem Jahr sehr wahrscheinlich höher als in den Vorjahren sein wird, weil viele Menschen coronabedingt noch größere Ansammlungen und damit den Gang in die Wahllokale scheuen, so rechtfertigt dies nicht den allgemeinen Versand von Briefwahlunterlagen gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung.“ Die Stadt erläuterte, dass in Deutschland nach wie vor die fünf Wahlgrundsätze einer freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahl gelten. Diese ließen sich beim herkömmlichen Urnengang am jeweiligen Wahlsonntag in der Praxis am Besten umsetzen. Weiter schrieb die Stadt: „Die Möglichkeit der Briefwahl wurde in Deutschland im Jahr 1957 eingeführt und unterlag seitdem immer wieder verfassungsrechtlichen Prüfungen. So birgt sie unter anderem Probleme beim Wahlgeheimnis und Gleichheitsgrundgesetz. [...]