Diesmal geht es um die Behauptung, dass Ordnungshüter wie die Polizei die Kontaktbeschränkungen auch in den heimischen vier Wänden kontrollieren. Das ist nicht ganz richtig. Allerdings schützt dies auch nicht unbedingt vor einer Strafe, falls eine unerlaubte Party stattfindet. 

von Katja Weber-Diedrich

An einem aktuellen Beispiel aus Wolfsburg lässt sich das sehen: „Einsatzkräfte der Polizei Wolfsburg beendeten im Stadtteil Hohenstein eine trotz Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stattfindende Party. Insgesamt 20 Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden gefertigt“, heißt es in einer Polizeimeldung.

Dass die Beamten nicht „einfach so“ vorbei gekommen sind, wird im weitere Text der Pressemitteilung aufgeklärt. Die Polizei schreibt: „Nach einem Hinweis auf eine Ruhestörung in einer Wohnung im Beethovenring fuhren um 21.10 Uhr gleich mehrere Streifenbesatzungen zu dem angegebenen Mehrfamilienhaus.“

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Polizei natürlich in Wohnungen kommt, falls Nachbarn eine Ruhestörung anzeigen. Das haben die Beamten auch schon vor der Corona-Pandemie so gehandhabt und das ist auch ihr Recht. Dass die Polizei allerdings „einfach so“ klingelt, um zu schauen, wie viele Menschen sich in einer Wohnung befinden, deren Personalien überprüft und so checkt, ob das den aktuellen Corona-Verordnungen entspricht, ist nicht der Fall. 

Denn grundsätzlich gilt eine Wohnung laut Grundgesetz als „unverletzlich“. Eingriffe in diesen privaten Bereich dürfen nur zur Verhütung dringender Gefahren oder einer Lebensgefahr für eine Person sowie zur Abwehr einer gemeinen Gefahr stattfinden. Aber auch zur „Bekämpfung von Seuchengefahr“ dürfen die Ordnungshüter in den privaten Bereich eindringen. 

Zusammengefasst bedeutet das, dass die Polizei zwar eingreifen darf, falls aktuell ein Treffen mit zu vielen Personen in einer Wohnung stattfindet, allerdings brauchen die Beamten einen richterlichen Beschluss, um in die Wohnung zu kommen oder sie müssen „Gefahr in Verzug“ melden beziehungsweise einer Ruhestörung nachgehen. 

Wer ein vorweihnachtliches Essen mit den (Groß)Eltern ausrichtet, läuft also theoretisch nicht Gefahr, für eine Ordnungswidrigkeit belangt zu werden, so lange das alles „gesittet“ abläuft. 

(Das soll natürlich keinesfalls ein Aufruf sein, die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung zu brechen.)

Dass solche illegalen Treffen ganz schön arg ausgehen können zeigt sich an dem eingangs genannten Fall aus Wolfsburg: Beim Eintreffen der Polizei versuchten mehrere Gäste aus Fenstern zu springen, um den Einsatzkräften zu entkommen. 

„Diese konnten jedoch von den draußen positionierten Kräften gestellt werden. Den Feststellungen nach befanden sich die Besucher in der Wohnung aus mehreren Haushalten und auf engstem Raum. Daher wurden insgesamt 20 Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, teilt die Polizei dazu weiter mit. Abschließend wird ergänzt: „Größtenteils halten sich die Wolfsburger aber an die Vorgaben der geltenden Verordnung, als durch uniformierte wie auch zivile Polizeikräfte Kontrollen stattfanden.“

Chefredakteurin at Helmstedter Sonntag | + posts

Katja Weber-Diedrich, geboren 1976 in Helmstedt, ist seit fast 30 Jahren Lokaljournalistin durch und durch. Der Legende nach tippte die ehrenamtlich Engagierte vor 25 Jahren den ersten HELMSTEDTER SONNTAG an einer Bierzeltgarnitur. Sowohl die Tiefen der deutschen Grammatik als auch die Wirren der Helmstedter Politik sind der Chefredakteurin nicht fremd; ihr Markenzeichen sind ehrliche Kommentare und Hartnäckigkeit.